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Auch hier einige Beispiele der Rechtsschutz Beratungshilfe: 1. Die zur Renovierung des Hauses beauftragte Baufirma führt die Reparatur in einer schlechten Qualität aus und verlangt einen zu hohen Preis. 2. Die  beauftragte   Gartengestaltungsfirma  führt  Arbeiten  durch,  die  nicht  im  Auftrag   enthalten   sind. 3. Der   Baumeister  reichte  einen  falschen  Plan  eines  Garagenzubaus  in,  der   nicht   genehmigt  wird. 4. Die Bank stellt ohne ersichtlichen Grund den zur Finanzierung des Umbaus des Hauses gewährten Kre- dit fällig. 5. Bei der Einleitung von Kanal- und Gasanschluss in das Eigenheim unseres Mitgliedes kommt es zu Differenzen. 6. Nach der Montage einer Satellitenantenne erhebt die Behörde gegen diese Einspruch. Einige Beispiele, die zeigen, welche wirtschaftliche Bedeutung die RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG für den Siedler hat. Dieser sehr wichtige Rechtschutz zu dem wirklich sehr geringen Jahresbetrag von EUR 1,45 ist bei den meisten Vereinen bereits im kassierten Vereinsbeitrag inkludiert. Im Schadensfall muss Ihnen dann nur Ihr Verein am Schadensformular bestätigen, dass für Sie der Jahres-rechtsschutzbeitrag von EUR 1,45 be- zahlt wurde. Die begünstigte Prämie gilt nur für Mitglieder. Im Sinne des Vorgenannten behält unser Argument Gültigkeit „Wegen der Versicherung alleine zahlt es sich schon aus, Mitglied des Österreichischen Siedlerver- bandes zu sein.“ Mit Siedlergruß Josef Klinger Präsident des Österreichischen Siedlerverbandes Auskunft und Informationen: jeden Montag 17.00 bis 18.00 Uhr Siedlerverbandsbüro Siebenbrunnenfeldgasse 1d, 1050 Wien Telefon: 01/545 37 36 bzw. 01/545 12 86 Mobil: 0664/462 46 66 bzw. 0664/456 88 55 Fax: 01/545 12 86-30 E-Mail: siedlerverband@siedlerverband.at
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