diesen Beweis nicht erbringen, wird er schadenersatzpflichtig. Auch wenn durch mangelhafte Reinigung
des Geh-steiges oder durch Nichtstreuen bei Glatteis Passanten zu Sturz kommen und sich verletzen,
haftet der Hausbesit-zer und muss für den Ersatz der Heilungskosten, Verdienstentgang, Schmerzensgeld,
Reinigung der Kleider etc. aufkommen.
Wie kann sich der Siedler gegen finanzielle Schäden durch die gesetzliche Haftpflicht schützen?
Mit der KOLLEKTIV-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG des Siedlerverbands!
Allerdings müssen unsere Mitglieder Vorfälle, die zu Schadenersatzansprüchen führen, dem Verband
SOFORT mitteilen, der diese Meldung wiederum umgehend an die Versicherung weiterleitet. Erweisen sich
die Schadenser-satzansprüche als gerechtfertigt, werden sie nach den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen prompt befriedigt.
Einige Schadensbeispiele für viele:
Auf dem Weg vor einem Siedlungshaus stürzte eine Passantin und erlitt einen Oberschenkelbruch. Da der
Geh-steig trotz Glatteis nicht bestreut war, lag ein Verschulden des Hausbesitzers vor. Folgende
Ersatzansprüche wur-den gestellt: Spitalskosten (Regress der Sozialversicherung), Schmerzensgeld,
Kosten für Verdienstentgang. Die Versicherungsanstalt zahlte einschlielich der Verteidigungskosten im
Strafverfahren EUR 3.748,25.
Beim Fällen eines Baumes am eigenen Grundstück wird von unserem Mitglied die Fallrichtung falsch
berechnet. Der stürzende Baum zerreißt zuerst die Strom- und Telefonleitungen, um dann das auf der
Straße geparkte Kraft-fahrzeug des Nachbarn schwerst zu beschädigen – Gesamtschaden knapp EUR
7.267,28.
Der schlecht fixierte Stiegenteppich löst sich aus seiner Verankerung, wodurch der zu Besuch kommende
Arbeits-kollege im Hause unseres Mitgliedes einen Treppenabsatz „abstürzt“ und sich nicht nur die
Kleidung ruiniert, son-dern sich auch einen schmerzhaften Rippenbruch zuzieht. Der Sach- und
Personenschaden kostete der Haft-pflichtversicherung EUR 3.478,85.
Einige Beispiele, die zeigen, welche wirtschaftliche Bedeutung der Haftpflichtversicherung gerade für
Siedler zu-kommt. Wir glauben daher, unseren Mitgliedern eine finanzielle Absicherung gegen
Haftpflichtfolgen dringlich empfehlen zu müssen.
Die begünstigte Prämie gilt nur für Mitglieder. Im Sinne des Vorgenannten behält unser Argument
Gültigkeit:
„Wegen der Versicherung alleine zahlt es sich schon aus, Mitglied des Österreichischen Siedlerver-bandes
zu sein.“
Empfehlen Sie uns aus diesem Grund an Siedlerkollegen, die unserem Verband noch nicht angehören,
weiter.
Mit Siedlergruß
Josef Klinger
Präsident des Österreichischen Siedlerverbandes
Auskunft und Informationen:
jeden Montag 17.00 bis 18.00 Uhr
Siedlerverbandsbüro
Siebenbrunnenfeldgasse 1d, 1050 Wien
Telefon: 01/545 37 36 bzw. 01/545 12 86
Mobil: 0664/462 46 66 bzw. 0664/456 88 55
Fax: 01/545 12 86-30
E-Mail: siedlerverband@siedlerverband.at