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Sehr geehrte Mitglieder! Ihr Eigenheim und Ihre Wohnung ist sicher Ihr größtes materielles Vermögen, das Sie sich im Laufe Ihres Lebens geschaffen haben. Leider kommt es in einer Zeit, die von Egoismus und der persönlichen Vorteils- überlegung gezeichnet ist, immer wieder vor, dass Außen stehende (Fremde) Ihnen Schaden an Ihrem Be- sitz (Eigenheim, Wohnung) zufügen, aber dann zum Schadenersatz nicht bereit sind. Die neue Schadensersatz-Rechtsschutzversicherung des Österreichischen Siedlerverbandes bietet da- für allen seinen Mitgliedern Schutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die aus der Beschädigung des versicherten Objektes entstehen. Pro Schadensfall stehen bis zu EUR 30.000,– für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen – ohne Selbstbehalt – zur Verfügung. Aktuelles Beispiel: Bei Holzschlägereien fiel eine Tanne auf einen bereits zum Abtransport gelagerten ca. 25 Meter langen,     2 Tonnen schweren Baum, dieser rutschte ca. 100 Meter auf der vereisten steilen Straße ab. Mit hoher Ge- schwindigkeit durchbohrte er das Dach, die Decke, die Wände bis zur Außenwand des damit schwer demolierten Siedlungshauses. Zu dieser Zeit lag die Tochter bereits im Bett; durch den Hauseinsturz erlitt diese Verletzungen unbestimmten Grades. Die Haftpflichtversicherung der Schlägerungsfirma lehnte die Schadenersatzzahlungen ab. In dieser Situation hat die RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG des ÖSV die Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten bis zu EUR 30.000,– zur Verfügung gestellt und war damit der Garant für die Durch- setzung der berechtigten Schadensansprüche. Für Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Auftragsarbeiten an Ihrem Eigenheim wird einge- schränkt – wie nachfolgend angeführt – ebenfalls aus dieser RS-Versicherung Versicherungsschutz gege- ben. Unsere Mitglieder haben Beratungsrechtsschutz bei Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Auftragsarbeiten am versicherten Objekt bis zu einem Betrag von EUR 150,–pro Jahr und Mitglied, wobei sich das Mitglied an diesen Kosten mit 20% beteiligen muss. Mit dieser von uns mitfinanzierten Rechtsschutz-Beratungshilfe müsste der betroffene Siedler dann zu- mindest über die Erfolgschancen einer Weiterprozessierung im Klaren sein, bevor er sich vielleicht ohne fachliche Informationen  in  einen  Rechtsstreit  begibt,  der außer hohen Kosten keine Gewinnaussicht hat.
  Eigenheim-  Rechtsschutzversicherung Pol. Nr.: G 634.950
57OG030 (14.08)
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