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Sehr geehrte Mitglieder! Der Österreichische Siedlerverband bestätigt, dass jedes unserer Mitglieder mit der Bezahlung seines ÖSV -Jahresbeitrages, in der die Haus- und Grund-Haftpflichtversicherung inkludiert ist, vollen Versiche- rungsschutz für die Haftung aus seinem Haus- und Grundbesitz bis zu einer Pauschal-Haftpflichtversiche- rungssumme von EUR 600.000,– pro Schadensfall hat. Vorgenannte Versicherung unterliegt den vom Bundesministerium für Finanzen genehmigten Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 1995 und EHB 1995) wie jede privat abgeschlossene Einzel oder Bündelhaftpflichtversicherung (die um ein Vielfaches teurer ist). Die Haftpflichtversicherung des Österreichischen Siedlerverbandes ist daher ein den gesetzlichen Erforder- nissen angepasster Vollwert-Versicherungsschutz. Ganz im Gegenteil, unsere Mitglieder haben gegenüber den Einzelversicherten nicht nur den Vorteil der äußerst günstigen Jahresprämie von EUR 1,45, sondern auch, dass – abweichend vom Artikel 7, Absatz 6/2 der AHVB, der besagt, dass Schäden gegenüber Ange- hörigen ausgenommen sind – aus der Österreichischen Siedlerverbandsversicherung voller Versicherungs- schutz gegeben ist, soweit die Angehörigen nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Verursacher des Schadens leben; ausgenommen davon bleiben weiterhin etwaige Schmerzensgeldforderungen. Eine ne- ben der Österreichischen Siedlerverband-Haftpflichtversicherung bestehende zweite Einzel- oder Bündel- Haftpflichtversicherung erhöht die Höchsthaftungssumme pro Schadensfall durch Addition beider Versiche- rungssummen. Wer kann haftpflichtig gemacht werden? Nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen haftet jeder für jeden Schaden, der durch sein Verschul- den entsteht. Hiebei muss nicht einmal grobes Verschulden vorliegen. Schon ein kleines Versehen, eine Unachtsamkeit genüngt, um auch Sie schadenersatzpflichtig zu machen. Ergeben sich aus dem Haus- und Grundbesitz Gefahren der gesetzlichen Haftpflicht? Immer wieder. Besonders der  1319 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches sieht für den Hausbesit- zer eine strenge Haftung vor. Er muss im Fall, dass durch Einsturz oder Loslösen von Gebäudeteilen ein Schaden entsteht, beweisen, dass er alle Sorgfalt aufgewiesen hat, diese Gefahr abzuwenden. Kann er
Haus- und Grund-    Haftpflichtversicherung Pol. Nr.: H 869.950
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